Rechtsprechung
OLG Koblenz, 16.06.1994 - 14 W 331/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 91; ZPO § 104
Kein eigenes Beschwerderecht des Rechtsanwalts im Kostenfestsetzungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 § 104
Beschwerderecht des Rechtsanwalts im Kostenfestsetzungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsanwalt im eigenen Namen; Kostenfestsetzungsbeschluß; Beweisgebühr; Zuladungsanordnung; Unzulässigkeit einer Beschwerde; Kostenfestsetzungsverfahren
Papierfundstellen
- VersR 1995, 1332
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 26.10.1993 - 14 W 672/93
Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1994 - 14 W 331/94
Eine - wie hier - ausdrücklich im eigenen Namen erhobene sofortige Beschwerde ist mithin zu verwerfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. August 1993 - 14 W 571/93 und vom 26.Oktober 1993 - 14 W 672/93; OLG Düsseldorf MDR 1969, 229; Herget in Zöller, ZPO , 18. Aufl., §§ 103, 104 Rdnr. 9; vgl. auch OLG Köln … - OLG Koblenz, 18.01.1994 - 14 W 31/94
Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1994 - 14 W 331/94
Unter diesen Umständen ist die geltend gemachte Beweisgebühr ersichtlich nicht erfallen (vgl. Senatsbeschlüsse RPfl. 1980, 241 und jüngst vom 18. Januar 1994 - 14 W 31/94). - OLG Koblenz, 31.08.1993 - 14 W 571/93
Unzulässigkeit einer vom Anwalt im eigenen Namen eingelegten Kostenbeschwerde
Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.1994 - 14 W 331/94
Eine - wie hier - ausdrücklich im eigenen Namen erhobene sofortige Beschwerde ist mithin zu verwerfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. August 1993 - 14 W 571/93 und vom 26.Oktober 1993 - 14 W 672/93; OLG Düsseldorf MDR 1969, 229; Herget in Zöller, ZPO , 18. Aufl., §§ 103, 104 Rdnr. 9; vgl. auch OLG Köln …
- BGH, 24.07.2003 - V ZB 12/03
Anwaltsgebühren in Wohnungseigentumssachen bei Absehen von mündlicher Verhandlung
Im vorliegenden Fall findet sich kein Hinweis dafür, daß die Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin die sofortige Beschwerde nicht für ihre Mandantin einlegen wollten, zumal von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte - soweit ersichtlich - eine Beschwerdebefugnis des anwaltlichen Bevollmächtigten im Kostenfestsetzungsverfahren abgelehnt wird (vgl. OLG Köln, Rpfleger 1992, 271; OLG Koblenz, JurBüro 1995, 92). - LAG München, 18.09.2008 - 10 Ta 204/06
Kostenfestsetzung - Prozessstandschaft
Eine - wie hier - ausdrücklich im eigenen Namen erhobene sofortige Beschwerde ist mithin zu verwerfen (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1995, 92; OLG Düsseldorf MDR 1969, 229).